Bei einer außerordentlichen Konferenz der Wirtschaftsminister haben sich Bund, Länder und die Vertreter von Berufsverbänden darauf geeinigt, eine letzte Fristverlängerung für die Abgabe der Abschlussrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfsprogramme zu gewähren. Unternehmen haben nun bis zum 30. September 2024 Zeit, ihre Dokumente für die Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen einzureichen.
Die Vertreter der vier Berufsorganisationen begrüßten die Fristverlängerung und die angekündigten Vereinfachungen des Prüfprozesses. Sie hoben hervor, dass dies insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommt, die jetzt mehr Zeit für die Einreichung ihrer Unterlagen haben. Die Anpassungen im Prüfprozess, wie die Abkehr von standardisierten Abfragen und die Verlängerung der Fristen für Rückfragen auf mindestens 21 Tage, wurden besonders positiv aufgenommen.
Die Diskussionen zwischen den Wirtschaftsministern von Bund und Ländern sowie den Berufsverbänden führten zu einer gemeinsamen Erklärung, in der die wichtigsten Schritte für den Abschluss der Wirtschaftshilfen festgehalten wurden. Darunter fallen die Festlegung des neuen Abgabetermins und Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Prüfverfahren, um sicherzustellen, dass alle ausstehenden Abschlussrechnungen fristgerecht bei den Bewilligungsstellen eingehen.