Handwerkerleistungen: Keine Steuerermäßigung bei Neubaumaßnahmen
Für Handwerkerleistungen gibt es nur dann eine Steuerermäßigung (20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR), wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden. Damit sind Leistungen nicht begünstigt, die die Errichtung eines Neubaus betreffen (z. B. erstmalige Anbringung eines Außenputzes an einen Neubau, erstmalige Pflasterung einer Einfahrt).
Bitte beachten Sie
Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg ist die Revision anhängig. Somit hat der Bundesfinanzhof Gelegenheit, Neubaumaßnahmen von begünstigten Maßnahmen abzugrenzen.
Weitere Informationen
Quelle | FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.11.2017, Az. 6 K 6199/16, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 199205, Rev. BFH Az. VI R 53/17