Verpflichtet sich eine GmbH zur körperschaftsteuerlichen Gewinnabführung
Verpflichtet sich eine GmbH zur körperschaftsteuerlichen Gewinnabführung, wird der Gewinnabführungsvertrag nur dann wirksam, wenn die Gesellschafterversammlung dem Vertrag zustimmt und der Vertrag ins Handelsregister eingetragen wird. Nach einem aktuellen Urteil des BFH liegt das Risiko einer verzögerten Eintragung beim Organträger und der Organgesellschaft.