Abzinsung von Verbindlichkeiten mit 5,5 %: FG Hamburg gewährt vorläufigen Rechtsschutz

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Zusammenfassung

Unverzinsliche Verbindlichkeiten mit Laufzeit von mehr als 12 Monaten (am Bilanzstichtag) , sind mit 5,5% abzuzinsen. Dürfen nicht auf An-, oder Vorauszahlungen beruhen. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase hätten festgelegte Zinssätze (z.B. 6% Nachzahlungszins) keinen Bezug mehr zum Marktniveau.

Weitere Informationen

Quelle | FG Hamburg, Beschluss vom 31.1.2019, Az. 2 V 112/18; FG Hamburg, PM Nr. 2/2019 vom 5.2.2019; anhängige Verfahren beim BVerfG: Az. 2 BvR 2706/17, Az. 2 BvL 22/17, Az. 1 BvR 2237/14, Az. 1 BvR 2422/17

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