Die Sachbezugswerte für 2020 stehen nach der Zustimmung des Bundesrats fest
Der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkunft steigt in 2020 um 4 EUR auf 235 EUR. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung beträgt 258 EUR (in 2019 = 251 EUR).
Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich nachfolgende Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten:
Sachbezugswerte für 2020 (Werte für 2019 in Klammern)
- Frühstück monatlich: 54 EUR (53 EUR), kalendertäglich: 1,80 EUR (1,77 EUR)
- Mittag- bzw. Abendessen monatlich: 102 EUR (99 EUR), kalendertäglich: 3,40 EUR (3,30 EUR)