Handwerkerleistungen: keine Steuerermässigung bei Versicherungserstattung

Beschreibung

Beschreibung

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erhalten Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen (nur Lohnkosten), höchstens jedoch 1.200 EUR im Jahr. Handwerkerleistungen, die von einer Versicherung erstattet wurden, stellen für den Steuerpflichtigen jedoch keine wirtschaftliche Belastung dar und führen somit grundsätzlich zu keiner Steuerermäßigung. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Münster hat der Bundesfinanzhof in einem bisher nicht veröffentlichten Beschluss bestätigt.

Weitere Informationen

BFH, Beschluss vom 9.2.2017, Az. VI B 53/16

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