Krankenversicherung: (Hohe) Einkünfte gefährden den Anspruch auf Familienversicherung

Zusammenfassung

Für die kostenfreie Mitnutzung der Familienversicherung liegt die monatliche Einkommensgrenze bei 445€ (2019). Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, erhöht sich die Grenze auf 450€. Bei Nichteinhaltung erlischt die Mitnutzungsoption. ACHTUNG: Wie im angegebenen Beispiel kann die Mitgliedschaft rückwirkend und unter Forderung der ausstehenden Beiträge umgewandelt werden.

Sachverhalt

Eine Ehefrau war über ihren Ehemann familienversichert und bei diesem geringfügig beschäftigt. Nach Prüfung der Steuerbescheide ging die Krankenkasse davon aus, dass die Frau ein wesentlich höheres Einkommen gehabt habe. Denn sie habe Einkommen aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaftet, dass sie verschwiegen habe. Daraufhin wurde die Familienversicherung rückwirkend in eine beitragspflichtige Mitgliedschaft umgewandelt.

Dagegen wandte die Ehefrau Folgendes ein: Formal sei sie zwar Miteigentümerin von drei Immobilien. Die Mietzahlungen für diese Immobilien würden jedoch allein ihrem Ehemann zustehen. Die Zusammenveranlagung im Steuerrecht sei für die Sozialversicherung nicht verbindlich.

Weitere Informationen

Quelle | SG Düsseldorf, Urteil vom 25.1.2018, Az. S 8 KR 412/16, Rev. LSG Nordrhein-Westfalen Az. L 16 KR 179/18, unter www.iww.de, AbrufNr. 207342; SG Düsseldorf, PM vom 14.2.2019

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